Wir coachen weiter – trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Coachingangebot zur Verfügung.

Sie sind gut ausgebildet und qualifiziert, haben aber trotzdem Schwierigkeiten Fuß zu fassen?
Wir entdecken gemeinsam mit Ihnen Ihre Kompetenzen und eröffnen Ihnen neue Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt.
Was kann durch den Gutschein von Ihrer Arbeitsagentur/Ihrem Jobcenter gefördert werden?
Bewerbungscoaching und Fahrtkosten
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Aktuell besteht ein großer Bedarf an Fachkräften, gleichzeitig sind viele Menschen arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht. Durch spezialisierte und qualifizierte Coaches können wir den unterschiedlichen Anforderungen/Bedürfnissen unserer Bewerber und des Arbeitsmarktes entsprechen. Dieses “Matching” wollen wir gemeinsam mit Ihnen erreichen!
Coaching bedeutet für uns die Begleitung und Unterstützung auf dem Weg zu einer adäquaten Beschäftigung.
Folgende Fragen werden wir mit Ihnen zusammen beantworten:
Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind gegenseitiges Vertrauen und Verlässlichkeit, damit die vereinbarten Handlungsschritte (Meilensteine) erreicht werden können. Wir entdecken mit Ihnen gemeinsam Ihre Stärken. Wir eröffnen Ihnen neue Möglichkeiten zur Integration in den Arbeitsmarkt.
Im Verlauf des Coachings erhalten Sie:
Ihr Weg in den Arbeitsmarkt: Hier entlang!
– Bewerbungscoaching in Einzelgesprächen für maximal 24 Einheiten
– Fahrtkosten
Mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erfolgt eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Darüber hinaus kann die Erstattung von Fahrtkosten ebenfalls beantragt werden. Kilometer oder Fahrkarte der zweckmäßigsten, regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse (bitte § 63 Abs. 1 und 3 SGB III beachten).
Weitere Kostenerstattungen sind mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler zu klären.
Ihre Ansprechpartnerin bei SWA Job Consultants GmbH ist:
Herr David Tolle
0800/0181818 (kostenfreie Info-Hotline)
Wichtige Förderinstrumente sind zum Beispiel:
Bildungsgutschein:
Ihr Weg zu uns:
1. Sie beantragen einen Bildungsgutschein bei Ihrem Arbeitsvermittler/in (AV) oder persönlichen Ansprechpartner/in (pAp).
2. Wir füllen den Bildungsgutschein aus.
3. Nun können Sie an Ihrem Seminar teilnehmen!
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
WeGebAU
Qualifizieren statt Entlassen – Für Bezieher von Kurzarbeitergeld
Initiative zur Flankierung des Strukturwandels
Die Teilnahme an unseren Seminaren ist nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und III) förderungsfähig. Wir beraten Sie gern!
Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie grundsätzlich in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, Ihrem Jobcenter oder in Ihrer Kommune.
Bitte beachten Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Seminare beantragt werden müssen! Ausführliche Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de