Wir coachen weiter – trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Coachingangebot zur Verfügung. +++ Wir coachen weiter – trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Coachingangebot zur Verfügung. +++ Wir coachen weiter – trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Coachingangebot zur Verfügung. +++ Wir coachen weiter – trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Coachingangebot zur Verfügung. +++ Wir coachen weiter – trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Coachingangebot zur Verfügung. +++ Wir coachen weiter – trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Coachingangebot zur Verfügung.
Ihr beruflicher Erfolg ist bei uns in guten Händen

Fachkräfte finden hier auch künftig viele Einsatzmöglichkeiten.

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort! Osnabrück ist im Schnittpunkt der Achsen Ruhrgebiet, Hamburg, Berlin und Amsterdam der ideale Unternehmensstandort im Nordwesten Deutschlands. Ein überschaubares Umfeld mit einer hervorragenden Hochschul- und Forschungsinfrastruktur und exzellente Verkehrsanbindungen garantieren überregionale Mobilität. Eine Weiterbildung an der SFA schafft die Voraussetzung für Ihren Erfolg. Als Ansprechpartner vor Ort geben wir Ihnen das mit auf den Weg was Sie brauchen: Fachwissen, optimierte Bewerbungsunterlagen und konkrete Stellenangebote. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, von unserem Netzwerk und unserem Know-how. Gemeinsam gehen wir die ersten Schritte auf Ihrem neuen Berufsweg. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!

Erreichbarkeit mit
Bus und Bahn

Die Steuerfachangestellten-Akademie ist über die Haltestelle
„Hans-Calmeyer-Platz“ mit dem Bus 31, 32 und 33 zu erreichen.

Fahrtzeiten von den nächsten größeren Umsteigehaltestellen:
vom „Hauptbahnhof“ zu „Am Kirchenkamp“  etwa 8 Minuten
und 25 Minuten Fußweg.

LASSEN SIE SICH PERSÖNLICH VON UNS FÖRDERN

Ihr individuelles Bewerbungstraining/-coaching. Sie sind gut ausgebildet und qualifiziert, haben aber trotzdem Schwierigkeiten wieder Fuß zu fassen? Wir entdecken gemeinsam mit Ihnen Ihre Kompetenzen und eröffnen Ihnen neue Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Unser kompetentes Beratungsteam unterstützt Sie dabei Ihre Potenziale zu entdecken und zu entfalten.

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UNSER
PERSÖNLICHES
COACHING

Kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch.

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Was kann durch den Gutschein von Ihrer Arbeitsagentur/Ihrem Jobcenter gefördert werden?

Bewerbungscoaching und Fahrtkosten

SWA-fit-für-den-Arbeitsmarkt-Flyer
Download Flyer

Der SWA Job Consulting-Ansatz

Aktuell besteht ein großer Bedarf an Fachkräften, gleichzeitig sind viele Menschen arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht. Durch spezialisierte und qualifizierte Coaches können wir den unterschiedlichen Anforderungen/Bedürfnissen unserer Bewerber und des Arbeitsmarktes entsprechen. Dieses “Matching” wollen wir gemeinsam mit Ihnen erreichen!

Unser Coaching-Angebot

Coaching bedeutet für uns die Begleitung und Unterstützung auf dem Weg zu einer adäquaten Beschäftigung.
Folgende Fragen werden wir mit Ihnen zusammen beantworten:

  • In welchem (neuen) Berufsfeld werde ich gebraucht?
  • Brauche ich dazu zusätzliche Kompetenzen?
  • Wie und wo eigne ich mir neue Kompetenzen an?
  • Wo finde ich geeignete Informationen?

Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind gegenseitiges Vertrauen und Verlässlichkeit, damit die vereinbarten Handlungsschritte (Meilensteine) erreicht werden können. Wir entdecken mit Ihnen gemeinsam Ihre Stärken. Wir eröffnen Ihnen neue Möglichkeiten zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Im Verlauf des Coachings erhalten Sie:

  • Persönliche Beratung durch einen unserer erfahrenen Coaches
  • Optimierte Bewerbungsunterlagen
  • Eine Analyse Ihrer Arbeitszeugnisse
  • Konkrete Stellenangebote

Ihr Weg in den Arbeitsmarkt: Hier entlang!

Was wird gefördert?

– Bewerbungscoaching in Einzelgesprächen für maximal 24 Einheiten
– Fahrtkosten

Kostenübernahme

Mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erfolgt eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Darüber hinaus kann die Erstattung von Fahrtkosten ebenfalls beantragt werden. Kilometer oder Fahrkarte der zweckmäßigsten, regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse (bitte § 63 Abs. 1 und 3 SGB III beachten).

Weitere Kostenerstattungen sind mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler zu klären.